AGB - Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Allgemeine Verbindlichkeit
Für die Lieferungen von Wohlgroth AG («Wohlgroth») sind ausschliesslich die nachstehenden Verkaufs- und Lieferbedingungen massgebend. Abweichungen hiervon bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung von Wohlgroth vor der Vornahme der Lieferung. Mit der Bestellung verpflichtet sich der Besteller, die nachfolgenden Bedingungen vollumfänglich einzuhalten, sofern nicht schriftlich besondere davon abweichende individuelle Vereinbarungen getroffen worden sind. Technische Änderungen seitens von Wohlgroth bleiben stets vorbehalten.
2. Preise
Alle Preise verstehen sich netto in Schweizer Franken ab Händlerlager exkl. Mehrwertsteuer, LSVA und Transportkosten. Die Lieferungen erfolgen franko Haus Händlerlager. Bei einem Fakturawert von weniger als CHF 500.– brutto verrechnet Wohlgroth Fracht, Porto und Verpackungskosten. Kosten für Expresssendungen werden stets zusätzlich fakturiert. Preisanpassungen bleiben vorbehalten.
3. Zahlungsbedingungen
Die Rechnungen von Wohlgroth sind innert 30 Tagen ab Fakturadatum rein netto, ohne Abzüge, zu bezahlen. Gerät der Besteller mit der Zahlung in Verzug ist Wohlgroth ohne vorherige Mahnung zur Erhebung eines Verzugszinses von 7 % p.a. seit Fälligkeit der ausstehenden Zahlung berechtigt. Wohlgroth ist bei Zahlungsverzug des Bestellers überdies berechtigt, ohne weiteres vom Vertrag zurückzutreten und / oder für weitere Leistungen eine Vorauszahlung oder anderweitige Sicherstellung zu verlangen. Weitere Schadenersatzansprüche von Wohlgroth bleiben ausdrücklich vorbehalten. Die Zurückhaltung oder die Kürzung von Zahlungen wegen Beanstandungen, behaupteten Mängeln oder Gewährleistungsansprüchen sowie die Verrechnung mit Gegenforderungen ist ausdrücklich ausgeschlossen.
4. Übergang von Nutzen und Gefahr
Nutzen und Gefahr gehen auch bei Frankolieferungen auf den Besteller über, wenn die Ware das Werk verlässt. Wird der Versand aus Gründen, welche nicht von Wohlgroth zu vertreten sind, verzögert oder verunmöglicht, ist Wohlgroth berechtigt, die Ware auf Rechnung und Gefahr des Bestellers bei Wohlgroth oder bei einem Dritten einzulagern.
5. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von Wohlgroth. Der Besteller ist ohne schriftliche Zustimmung nicht berechtigt, gelieferte Produkte zu verkaufen oder zu belasten, bevor die vollständige Bezahlung der Ware erfolgt ist. Wohlgroth ist berechtigt, auf eigene Kosten die Eintragung des Eigentumsvorbehalts in amtlichen Registern vorzunehmen und alle diesbezüglichen Formalitäten zu erfüllen. Soweit erforderlich, verpflichtet sich der Besteller gegenüber Wohlgroth, die seinerseits erforderlichen Vorkehrungen auf erstes Verlangen von Wohlgroth vorzunehmen.
6. Lieferfristen
Die Angabe von Lieferfristen erfolgt nach bestem Wissen, aber ohne jede Gewähr. Die vereinbarte Lieferfrist beginnt nicht zu laufen oder wird angemessen verlängert, wenn sich Lieferanten von Wohlgroth im Lieferverzug befinden, wenn ohne ein Verschulden von Wohlgroth Ereignisse irgendwelcher Art eintreten, die den geordneten Fortgang der Arbeiten zur Ausführung des Auftrages beeinträchtigen oder wenn Fälle höherer Gewalt eintreten. Geht die Nichteinhaltung eines Liefertermins nicht auf ein ausschliessliches Verschulden von Wohlgroth zurück, erwächst dem Besteller hieraus weder ein Recht zum Vertragsrücktritt noch Anspruch auf Schadenersatz.
7. Prüfung und Mitteilung von Beanstandungen
Der Besteller hat die Lieferung innerhalb von 8 Tagen nach Erhalt zu prüfen und dabei festgestellte Mängel, Wohlgroth umgehend schriftlich mitzuteilen. Spätere, aber innerhalb der Gewährleistungsfrist festgestellte Mängel sind umgehend, spätestens jedoch innerhalb von 8 Tagen nach deren Feststellung, schriftlich zu rügen.
8. Gewährleistung
Wohlgroth garantiert dem Besteller, dass die gelieferten Produkte keine Material- oder Fabrikationsfehler aufweisen. Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind insbesondere Verschleissteile, Schäden infolge normaler Abnützung, mangelhaften Unterhalts, Missachtung von Betriebsvorschriften, übermässiger Beanspruchung oder unsachgemässer Eingriffe des Bestellers oder von Dritten. Ebenso ausgeschlossen ist die Gewährleistung für Mängel, die durch nicht fachmännische Installation und Inbetriebnahme verursacht wurden und / oder die darauf zurückgehen, dass von Wohlgroth nach Eingang der Mängelrüge erteilte Weisungen (z.B. sofortige Stilllegung) nicht befolgt werden. Die Gewährleistungsfrist beträgt zwei Jahre, sofern nicht schriftlich besondere davon abweichende individuelle Vereinbarungen getroffen worden sind. Die Gewährleistungsfrist beginnt mit der Auslieferung des Produktes ab Werk zu laufen. Im Übrigen gelten die Bestimmungen des Schweizerischen Obligationenrechtes. Für Mängel, die unter vorstehende Gewährleistungsbestimmungen fallen, leistet Wohlgroth nach eigenem Ermessen entweder kostenlose Reparatur oder Ersatz der fehlerhaften Teile. Wohlgroth trägt nur diejenigen Kosten, die ihr bei Reparatur oder Ersatz selbst angefallen wären. Bei Schadenbehebung durch einen Dritten, gehen alle daraus resultierenden Mehrkosten zu Lasten des Bestellers. Weitergehende Ansprüche, insbesondere Schadenersatzansprüche werden ausdrücklich wegbedungen. Bei unterlassener Druckprobe behält sich Wohlgroth eine Einschränkung der Gewährleistung vor.
9. Ausschluss weiterer Haftung von Wohlgroth
Alle Ansprüche des Bestellers, gleichgültig aus welchem Rechtsgrund sie gestellt werden, sind in diesen Bedingungen abschliessend geregelt. Insbesondere sind alle nicht ausdrücklich genannten Ansprüche des Bestellers auf Schadenersatz, Minderung, Aufhebung des Vertrags (inklusive Irrtum) oder Rücktritt vom Vertrag ausgeschlossen. In keinem Fall bestehen Ansprüche des Bestellers auf Ersatz von Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, wie namentlich Produktionsausfall, Nutzungsverluste, Verlust von Aufträgen, entgangener Gewinn sowie von anderen mittelbaren oder unmittelbaren Schäden. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht für rechtswidrige Absicht oder grobe Fahrlässigkeit von Wohlgroth, jedoch gilt er auch für rechtswidrige Absicht oder grobe Fahrlässigkeit von Hilfspersonen. Im Übrigen gilt dieser Haftungsausschluss nicht, soweit ihm zwingendes Recht entgegensteht.
10. Produktehaftung
Die Bestimmungen des Produktehaftpflichtgesetzes (PrHG) bleiben vorbehalten.
11. Rücksendungen
Rücksendungen, die nicht auf vertragswidriges Verhalten von Wohlgroth zurückzuführen sind, bedürfen der vorgängigen schriftlichen Zustimmung von Wohlgroth. Für Rücksendungen wird dem Besteller eine pauschale Umtriebsgebühr von mindestens 15 % des Fakturabetrages belastet. Kundenspezifische Sonderanfertigungen sind generell von der Möglichkeit einer Rücksendung ausgeschlossen.
12. Erfüllungsort, Gerichtsstand, anwendbares Recht
Erfüllungsort ist am Sitz von Wohlgroth. Das Vertragsverhältnis unterliegt ausschliesslich schweizerischem Recht unter Ausschluss der Bestimmungen des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (Wiener Kaufrecht/CISG) vom 11. April 1980. Ausschliesslicher Gerichtsstand ist CH-8603 Schwerzenbach.
Schwerzenbach im Januar 2020; ersetzt alle frühere Versionen